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Private KrankenversicherungEine private Krankenversicherung, die anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung tritt, können Angestellte mit mehr als € 45.900,- Jahresbruttogehalt sowie alle Selbständigen abschließen. Angestellte, die weniger als € 45.900,- verdienen, können eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Spezielle private Krankenversicherungen gelten für Ärzte und Beamten / -anwärter. In beiden Fällen haben Sie bei uns die Wahl, Tarife selbst online zu recherchieren oder sich durch einen unabhängigen Berater helfen zu lassen! |
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BerufsunfähigkeitsversicherungDer Gesetzgeber kennt seit dem 1.1.2001 keine Berufsunfähigkeitsrenten mehr. Vielmehr erhalten alle Versicherten eine abgestufte Erwerbsminderungsrente ohne Berufsschutz. Ohne Berufsschutz bedeutet, dass bei der Prüfung der Erwerbsminderung der bisherige ausgeübte Beruf keine Rolle mehr spielt und der Versicherte auf alle möglichen Tätigkeiten des Arbeitsmarktes mit erheblichen finanziellen Einbußen verwiesen werden kann, z.B. theoretisch auch vom "Chefarzt zum Pförtner". Um diesen Leistungsausfall zu kompensieren können Sie hier ein unverbindliches Angebot einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern. |
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Private RentenversicherungDie gesetzlichen Rentenversicherung bietet bestenfalls eine
Grundversorgung für den Lebensunterhalt im Alter. Ein ausreichendes
Einkommen während des Ruhestands bedarf der ergänzenden privaten
Vorsorge. |



