10.03.2010

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung, die anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung tritt, können Angestellte mit mehr als € 45.900,- Jahresbruttogehalt sowie alle Selbständigen abschließen. 

Angestellte, die weniger als € 45.900,- verdienen, können eine Krankenzusatzversicherung abschließen.

Spezielle private Krankenversicherungen gelten für Ärzte und Beamten / -anwärter.

In beiden Fällen haben Sie bei uns die Wahl, Tarife selbst online zu recherchieren oder sich durch einen unabhängigen Berater helfen zu lassen!

Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Gesetzgeber kennt seit dem 1.1.2001 keine Berufsunfähigkeitsrenten mehr. Vielmehr erhalten alle Versicherten eine abgestufte Erwerbsminderungsrente ohne Berufsschutz. Ohne Berufsschutz bedeutet, dass bei der Prüfung der Erwerbsminderung der bisherige ausgeübte Beruf keine Rolle mehr spielt und der Versicherte auf alle möglichen Tätigkeiten des Arbeitsmarktes mit erheblichen finanziellen Einbußen verwiesen werden kann, z.B. theoretisch auch vom "Chefarzt zum Pförtner". Um diesen Leistungsausfall zu kompensieren können Sie hier ein unverbindliches Angebot einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern.

Private Rentenversicherung

Die gesetzlichen Rentenversicherung bietet bestenfalls eine Grundversorgung für den Lebensunterhalt im Alter. Ein ausreichendes Einkommen während des Ruhestands bedarf der ergänzenden privaten Vorsorge.
An der privaten Rentenversicherung überhaupt nicht vorbei kommt, wer das bei Beginn des Ruhestandes verfügbare Kapital bis zum Lebensende aufzehren will. Die Versicherung trägt dann das Risiko der Langlebigkeit. Fordern Sie hier einen Vergleich privater Rentenversicherungen an.

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